Mai 20

Daniel Giersch (ehemaliger Inhaber der Marke Gmail) klagt gegen smart2phone (Inh. Philipp Kurzydlo) gegen den Vertrieb von EU iPhone´s mit dem vorinstallierten e-mail Dienst Gmail.
Nun kommt es zum ersten juristischen Schlagabtausch zwischen dem Abmahnduo Giersch/Eble und dem Münchner iPhone Händler smart2phone. Nachdem RA Eble (Kanzlei Preu Bohlig & Partner) den Onlinehändler nach einem Testkauf über ebay mit einem Streitwert von  100.000 Euro abmahnte, entscheidet am 01.07.2010 das Landgericht Berlin über die Rechtmäßigkeit der Abmahnung. smart2phone hat bisher nur die Abmahnkosten bezahlt die Unterlassungserklärung jedoch als nichtig abgetan.
Zu der Abmahnung war es gekommen, da Daniel Giersch die Rechte an der Wort und Bildmarke Gmail in Deutschland besessen hat (die Marke wurde zwischenzeitlich auf nahe Familienangehörige übertragen).
Giersch hatte Gmail in Deutschland markenrechtlich geschützt, bevor Google hierzulande den Antrag beim DMPA (Deutschen Marken und Patentamt) stellen konnte. Zu diesem Zeitpunkt betrieb google den e-Mail Dienst Gmail bereits in den USA und war dabei, diesen auch in Deutschland einzuführen.
In einem medienwirksamen Prozess gelang es Giersch den Internetgiganten Google erfolgreich in die Knie zu zwingen. Google betreibt seitdem seinen e-mail Dienst in Deutschland unter den Namen google Mail.
Der iPhone Händler Philipp Kurzydlo (smart2phone) hat erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit dieser Massenabmahnung und ist deswegen der Meinung, dass die Marke Gmail von Giersch nur gegründet wurde, um im großen Stil bei google abzukassieren. Da google nach der Gerichtsverhandlung den Namen für seinen E-Mail Dienst auf Googlemail änderte, war die Marke für Giersch vorerst wertlos geworden. Durch den iPhone Boom, sowie den Import ausländischer Geräte  auf den deutschen Markt , bekam Giersch dann eine neue „Geschäfts“ Idee – Massenabmahnungen mit standardisierten Abmahnschreiben – sein Rechtsanwalt Sebastian Eble treibt die hohen Abmahngebühren bei privaten Verkäufern und iPhone-Händlern ein.
iPhone´s die aus dem EU Ausland nach Deutschland importiert werden, haben den E-Mail Dienst Gmail vorinstalliert. Den Streitwert setzt sein Anwalt Sebastian Eble pro Fall auf 100.000 – 150.000 Euro an, für eine auf Textbaustein basierte Abmahnung. Durch dieses Geschäftsmodell füllt der dt. Jungunternehmer D. Giersch seine ­vermutliche klammen Kassen auf – auch kann RA Eble für die Kanzlei Preu Bohlig & Partner nicht unwesentliche Umsätze generieren.
Wer den Prozess live mit verfolgen möchte, kann das am 01.07.2010 im Berliner Landgericht tun.

Gerichtstermin: Landgericht Berlin am 01.07.2010 um 11.00Uhr Raum: I/1810 Littenstr. 12-17, 10179 Berlin

Der Fall smart2phone vs. Giersch wird ab Dienstag den 25.05.2010 12.00 noch einmal richtig spannend. Wir werden weitere brisante Informationen zu Giersch/Eble veröffentlichen. Giersch/Eble können hier nichts mehr gewinnen – Sie haben alles auf eine Karte gesetzt und können nur verlieren.

Tagged with:
preload preload preload